Allgemeine Geschäftsbedingungen der Greenbone AG für den Erwerb von Schwachstellenmanagementlösungen durch Endkunden

Stand: 06.03.2025

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen einem Endkunden (nachfolgend „Kunde“) und der Greenbone AG (nachfolgend „Greenbone“) über den Erwerb von Schwachstellen-management lösungen geschlossen werden. Sie finden keine Anwendung auf Verträge über die Nutzung der Greenbone Cloud Services.
1.2. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihre Geltung von Greenbone nicht ausdrücklich bestätigt worden ist.
1.3. Die Angebote im Online-Shop von Greenbone richten sich ausschließlich an Unternehmen i. S. d. § 14 BGB.

2. Begriffsbestimmungen
2.1. „Produkt“ im Sinne dieser AGB ist jede Schwachstellenmanagementlösung, die in der Regel aus einer Hardwarekomponente oder einer virtuellen Appliance und einem zeitlich begrenzten Abonnement für den Enterprise Feed inklusive Maintenance Service von Greenbone besteht.
2.2. „Enterprise Feed“ im Sinne dieser AGB meint den Zugang zu einer von Greenbone betriebenen, täglich aktualisierten Datenbank, die Informationen über mögliche Schwachstellen von Computerinfrastruktur enthält, um ein Produkt regelmäßig mit diesen Informationen zu aktualisieren.
2.3. „Maintenance Service“ im Sinne dieser AGB meint von Greenbone angebotene Leistungen, wie Sie in Ziffer 8 dieser AGB beschrieben sind.
2.4. „Assets“ im Sinne dieser AGB sind virtuelle Systeme oder physische Geräte mit einer oder mehreren Netzschnittstellen sowie Container und andere virtuellen Maschinen, auch wenn sie sich gerade nicht in Ausführung befinden, einschließlich digitaler Zwillinge von Systemen wie etwa SBOMs. Eine Netzwerkschnittstelle wird durch eine MAC-Adresse identifiziert und kann eine oder mehrere IP-Adressen haben. Ein System oder Gerät kann ein oder mehrere virtuelle Systeme beherbergen, wobei jedes virtuelle System als ein zusätzliches Asset gilt.
2.5. „Asset-Kontingent“ ist eine vertraglich festgelegte maximale Anzahl an Assets für deren Überprüfung bzw. Überwachung ein Produkt unter Nutzung des Enterprise Feeds von dem Kunden genutzt werden darf, wobei die konkrete Anzahl von dem gewählten Produkt abhängt.

3. Sicherheitshinweis
Das Scannen von IT-Systemen kann unabhängig von der Scan-Tiefe zu Störungen der gescannten Systeme und darauf laufender Dienste bis hin zu einem Totalausfall führen. Erworbene Produkte dürfen daher insbesondere auf kritischen Systemen, deren Ausfall zu Gefahren für Leib und Leben oder für Vermögenwerte von erheblichem Umfang führen kann, nur nach vorheriger Risikoabschätzung und unter Aufsicht von geschultem Fachpersonal angewendet werden.

4. Abschluss von Kaufverträgen und Bestellungen über den Online-Shop von Greenbone
4.1. Bestellt der Kunde bei Greenbone ein Produkt, gibt er damit gegenüber Greenbone ein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages über das bestellte Produkt ab. Greenbone kann das Angebot innerhalb von 5 Tagen durch eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden annehmen. Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich. Hat Greenbone dem Kunden ein verbindliches Angebot über den Verkauf eines Produktes unterbreitet, kommt ein Kaufvertrag durch die fristgerechte Annahmeerklärung des Kunden gegenüber Greenbone zustande. Für Bestellungen über den Online-Shop von Greenbone gelten hiervon abweichend die nachstehenden Regelungen der Ziffern 4.2. bis 4.5.
4.2. Der Kauf von Produkten über den Online-Shop von Greenbone setzt eine Registrierung des Kunden und die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat er die Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder -sofern dies nicht möglich ist Greenbone unverzüglich die Änderungen mitzuteilen. Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Kunden ein Nutzerkonto angelegt, auf das er mit Hilfe seines Benutzernamens und seines Passwortes (im Folgenden „Zugangsdaten“) zugreifen kann. Der Kunde hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Kunden die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies Greenbone umgehend mitzuteilen.
4.3. Die Darstellungen der einzelnen Produkte innerhalb des Online-Shops stellen noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.4.Schließt der Kunde einen Bestellvorgang für ein konkretes Produkt durch Anklicken der dafür vorgesehenen Schaltfläche ab, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit Greenbone ab. Der Eingang des Angebotes wird ggf. mit Zusendung einer Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigt. Sofern nicht anders angegeben, stellt diese Eingangsbestätigung noch keine Annahme des Angebotes dar. Unbeschadet des Rechts, einen Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen zu können, erklärt Greenbone die verbindliche Annahme des Angebots des Kunden innerhalb von 5 Tagen nach Bestelleingang durch eine ausdrückliche Erklärung in Form einer Auftragsbestätigung. Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.
4.5. Für den Vertragsschluss stehen im Online-Shop von Greenbone die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung. Der wesentliche Inhalt des zwischen dem Kunden und Greenbone geschlossenen Vertrages ergibt sich aus diesen AGB sowie den konkreten, im Rahmen der Bestellung übermittelten Angaben und Bestelldaten. Die AGB und die Bestelldaten werden dem Kunden von Greenbone mit der Eingangsbestätigung oder der Auftragsbestätigung übermittelt. Die Angaben werden von Greenbone gespeichert, sie sind für den Kunden jedoch nicht mehr über das Internet zugänglich. Im Online-Shop von Greenbone sind lediglich die AGB in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar.

5. Preise, Zahlung
5.1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preisangaben jeweils zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Alle Preise lauten auf EURO und sind von dem Kunden in EURO zu zahlen. Zusätzlich zum Kaufpreis trägt der Kunde alle etwaig anfallenden Steuern, Zölle und sonstigen behördlichen Abgaben mit Ausnahme der Greenbone von der Bundesrepublik Deutschland auferlegten Einkommenssteuer, die sich aus dem geschlossenen Vertrag bzw. der vereinbarten Lieferung ergeben.
5.2. Rechnungen werden zeitnah nach oder gleichzeitig mit dem Versand der bestellten Ware elektronisch per E-Mail versendet. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
5.3. Alle Rechnungen von Greenbone sind unverzüglich nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zu bezahlen. Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zur Zahlung fällig, ein Skonto wird nicht gewährt.
5.4. Für den Zahlungsverzug und die Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.5. Der Kunde ist zur Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche von Greenbone nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Lieferung
6.1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich erst nach erfolgter Zahlung der vereinbarten Vergütung.
6.2. Zu liefernde Produkte, bei denen es sich um körperliche Gegenstände handelt („Ware“), werden für den Versand in geeigneter Weise in Standardversandkartons von Greenbone verpackt, für den Versand gekennzeichnet und auf Kosten und Gefahr des Kunden an den Kunden oder eine von dem Kunden angegebene abweichende Lieferadresse versendet.
6.3. Enthält ein Produkt keine Hardware-Komponente und kann es als Software-Download bezogen werden, übermittelt Greenbone dem Kunden lediglich einen Download-Link und das Produkt muss über den entsprechenden Link von Greenbones Server heruntergeladen werden.

7. Abonnements für den Enterprise Feed von Greenbone
7.1. Wird ein Produkt im Bundle mit einem Abonnement des Enterprise Feeds von Greenbone angeboten (nachfolgend „Bundle“ genannt), ermöglicht dieses Abonnement abhängig vom bestellten Produkt und jeweils beginnend mit dem Datum der Lieferung des Produkts einen zeitlich begrenzten Zugriff auf den Enterprise Feed.
7.2. Das Bundle enthält einen spezifischen Zugangscode, der eingegeben werden muss, um Zugang zum Enterprise Feed zu erhalten, und der bei jedem Versuch, das Produkt mit dem Enterprise Feed zu synchronisieren, überprüft wird. Der Zugangscode kann auf dem Produkt vorkonfiguriert hinterlegt sein.
7.3. Der Zugangscode ist an das jeweilige Produkt gebunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zugangscode an Dritte weiterzugeben oder anderweitig einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
7.4. Das Abonnement läuft mit Ablauf seiner Laufzeit automatisch aus und wird nicht automatisch verlängert. Möchte ein Kunde den Enterprise Feed weiterhin nutzen, muss er ein neues Abonnement bei Greenbone abschließen. Nach Beendigung eines Abonnements ist der Abschluss eines Folgeabonnements jeweils nur rückwirkend zum Ende der Laufzeit des ursprünglichen Abonnements möglich, wobei jeweils die gesamte Laufzeit ab dem Ende des ursprünglichen Abonnements durch den Kunden vergütet werden muss.

8. Abonnements für den Enterprise Feed von Greenbone
Jedes Abonnement für den Enterprise Feed von Greenbone, das Teil eines Bundles
(siehe Ziffer 7) ist, ermöglicht auch den Zugang zu dem Maintenance Service von
Greenbone. Der Maintenance Service beinhaltet den kostenlosen Zugang zu allen von
Greenbone zur Verfügung gestellten Software-Updates für das Produkt und kann auch den kostenlosen Zugang zu größeren Software-Upgrades beinhalten, wenn diese Upgrades zur Aufrechterhaltung der Funktionalität und Kompatibilität des Produkts-erforderlich sind.
Enthält das Produkt eine Hardwarekomponente, so gelten im Falle eines Defekts die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

9. Übernutzung, Audits, Nachvergütung
9.1. Wurde ein Asset-Kontingent vereinbart, so gilt: Die Möglichkeit der Nutzung eines Produktes ist nicht auf das vereinbarte Asset-Kontingent beschränkt. Ist das Asset-Kontingent aufgebraucht und wird das Produkt für weitere Assets verwendet, kann es zu einer Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgeht, („Übernutzung“) durch den Kunden kommen. Der Kunde ist allein für die Überwachung seines Nutzungsumfangs verantwortlich. Er ist verpflichtet, Greenbone unverzüglich jede Übernutzung anzuzeigen und jeweils ein ausreichendes Zusatzkontingent an Assets zu erwerben. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.5 entsteht die Pflicht zur Vergütung der Übernutzung jeweils mit Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Asset-Kontingents.

9.2. Greenbone ist berechtigt den Umfang der Nutzung des erworbenen Produktes bzw. des Enterprise Feeds durch den Kunden max. halbjährlich zu überprüfen („Audit“). Ein Audit muss durch Greenbone im Voraus mit einer Frist von min. 30 Tagen gegenüber dem Kunden in Textform angekündigt werden und darf nur während der am Sitz des Kunden üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden. Sofern Greenbone das Audit nicht selbst durchführt, kann Greenbone einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer) mit der Durchführung beauftragen. Der Kunde ist verpflichtet, Greenbone in angemessenem Rahmen bei der Durchführung des Audits zu unterstützen und Greenbone hinreichenden Zugang zu allen Informationen und Daten zu gewähren, aus denen sich der tatsächliche Umfang der Nutzung der erworbenen Produkte nachvollziehen lässt.
9.3. Alternativ zu einem Vorort-Audit kann Greenbone den Kunden unter Setzung einer Frist von min. 30 Tagen dazu auffordern, Greenbone aussagekräftige Informationen zum Umfang der tatsächlichen Nutzung der erworbenen Produkte durch den Kunden auf elektronischem
Wege an Greenbone zu übermitteln. Alternativ zu einer solchen Übermittlung kann der Kunde Greenbone den Zugriff auf entsprechende, auf dem System des Kunden gespeicherte Informationen im Wege eines elektronischen, gesicherten Fernzugriffs gestatten.
9.4. Greenbone ist verpflichtet, über anlässlich eines Audits offenbarte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Die Audit-Ergebnisse sind geheim zu halten und dürfen lediglich zur Durchsetzung etwaiger Nachvergütungsansprüche Greenbone genutzt werden.
9.5.Wird durch ein Audit eine Übernutzung durch den Kunden festgestellt, ist der Kunde zur Nachvergütung der über den vereinbarten Umfang hinaus genutzten Assets gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Greenbone innerhalb von 30 Tagen ab Nachberechnung durch Greenbone verpflichtet. Der Nachvergütungsanspruch besteht rückwirkend ab dem Zeitpunkt des letzten Audits oder der letzten, vor der Ankündigung des Audits erfolgten Bestellung eines Asset-Kontingentes durch den Kunden, je nachdem, welcher Zeitpunkt kürzer zurückliegt. Weist der Kunde gegenüber Greenbone einen späteren Beginn der Übernutzung nach, ist dieser Zeitpunkt für den Nachvergütungsanspruch maßgeblich.
9.6. Kosten, die dem Kunden durch ein Audit entstehen, trägt der Kunde selbst. Kosten, die Greenbone durch ein Audit entstehen, hat der Kunde zu tragen, wenn das Audit zu einem Nachvergütungsanspruch von Greenbone in Höhe von mehr als 5 % der Vergütung für den Erwerb des betroffenen Produktes einschließlich ggf. vor dem Audit erworbener Zusatzkontingente führt, anderenfalls trägt Greenbone die Kosten selbst.

10. Eigentumsvorbehalt
Greenbone behält sich das Eigentum an Ware, die an den Kunden geliefert wird, vor, bis die betreffende Bestellung von dem Kunden vollständig bezahlt wurde.

11. Rücksendungen
Greenbone akzeptiert nur Rücksendungen von durch Greenbone versandter Ware, (i) die die vom Kunden bestellte Menge überschreitet, (ii) wenn der Kunde Greenbone innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich über Abweichungen der gelieferten Ware von der bestellten Ware informiert hat, oder (iii) die in Übereinstimmung mit Ziffer 12. dieser AGB erfolgen.

12. Gewährleistung
12.1. Greenbone ist bestrebt, die eigenen Produkte kontinuierlich weiterzuentwickeln und den Enterprise Feed auf dem neuesten Stand zu halten, um mit Hilfe der Produkte möglichst viele bekannte oder potenzielle Schwachstellen der gescannten Computernetzwerke erkennen zu können. Es ist jedoch technisch nicht möglich, einen Scanner zu entwickeln und zu betreiben, der immer alle bekannten und potenziellen Schwachstellen eines Computernetzwerks erkennen kann. Der Kunde kann daher nicht erwarten, dass alle Schwachstellen mit Hilfe der Produkte von Greenbone erkannt werden und Greenbone ist nicht verpflichtet, einen solchen vollständigen Service zu erbringen und gewährleistet nicht, dass bestimmte bekannte oder potentielle Schwachstellen der gescannten Systeme im Rahmen eines Scans zuverlässig erkannt und dem Kunden gemeldet werden. Eine laufend aktualisierte Übersicht über die von den Produkten in Verbindung mit dem Enterprise Feed berücksichtigten Schwachstellen von Greenbone ist auf der Website von Greenbone verfügbar.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Greenbone unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die gelieferten Produkte als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er unverzüglich nach der Entdeckung gegenüber Greenbone gerügt werden, andernfalls gilt das gelieferte Produkt auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
12.3. Im Falle eines Mangels des gelieferten Produktes hat der Kunde Greenbone eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Greenbone wird nach eigenem Ermessen (i) die Hardware-Komponente des Produkts reparieren (was u. U. die Bereitstellung eines Software-Updates beinhalten kann); (ii) die Hardware-Komponente des Produktes oder die gesamte Ware ersetzen; oder (iii) eine Gutschrift über den von dem Partner für die Ware gezahlten Betrag gegen Rückgabe der Ware ausstellen.
12.4. Die Gewährleistung und die daraus resultierenden Ansprüche gemäß diesem Abschnitt 12 gelten nicht für (i) Änderungen oder Modifikationen oder Ergänzungen an der Ware, die von anderen Parteien als Greenbone vorgenommen wurden; (ii) die Verwendung der Ware auf eine Art und Weise, für die sie nicht konzipiert wurde oder die nicht den geltenden technischen Spezifikationen entspricht; (iii) die Verwendung oder Kombination der Ware mit anderen Produkten, die nicht von Greenbone geliefert oder genehmigt wurden; (iv) untypischer Gebrauch oder Missbrauch der Ware, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Unfall, Feuer, Wasserschäden, Erdbeben, Blitzschlag, andere Naturereignisse und andere Ursachen, die außerhalb der Ware selbst liegen; (v) Installation von Verdrahtungen, Schaltkreisen, elektrischen Leitungen oder Geräten, die außerhalb der Ware liegen; (vi) Unterlassung der Bereitstellung und kontinuierlichen Aufrechterhaltung einer angemessenen Stromversorgung, Klimatisierung und Feuchtigkeitsregulierung in Übereinstimmung mit den Betriebsanforderungen an die Ware; oder (vii) Fahrlässigkeit des Kunden oder eines Dritten. Stellt Greenbone fest, dass ein vom Kunden gemeldeter Gewährleistungsanspruch unter eine der vorgenannten Ausnahmen fällt, wird der Kunde Greenbone für ggf. erbrachte Leistungen zu den dann gültigen Tarifen von Greenbone für entsprechende Leistungen bezahlen.

13. Immaterialgüterrechte
13.1. Rechte an geistigem Eigentum, die an den Produkten und der Dokumentation und allem damit verbundenen technischen Know-how bestehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte an Patenten und Patentanmeldungen, Urheberrechte und Rechte an relevanten Geschäftsgeheimnissen), sind und bleiben das ausschließliche geistige Eigentum von Greenbone und seinen Lieferanten. Der Kunde wird nichts unternehmen, was die Rechte von Greenbone in Bezug auf die Produkte und die Dokumentation gefährdet, einschränkt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
13.2. Der Kunde wird keine Marken, Handelsnamen, Hinweise auf Urheberrechte, Patente oder Patentanmeldungen oder andere Hinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten entfernen oder verändern, die auf oder in den von Greenbone gelieferten Produkten oder der Dokumentation angebracht sind.

14. Haftung
14.1. Greenbone haftet für Schäden des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Greenbone jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind.
14.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
14.3. Im Übrigen ist die Haftung von Greenbone unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
14.4. Haftet Greenbone unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen für den Verlust von Daten des Kunden, ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
14.5. Eine schuldhafte Pflichtverletzung von Greenbone liegt nicht vor, wenn infolge der Nutzung eines Produktes durch den Kunden Störungen an oder Ausfälle von Systemen oder Diensten des Kunden verursacht werden, soweit die Störung oder der Ausfall die Folge des Einsatzes einer Scan-Technik ist, die dem Stand der Technik für entsprechende Scans bzw. Schwachstellenanalysen entspricht.

15. Datenschutz, Datensicherheit
Greenbone erhebt, verarbeitet und nutzt ggf. personenbezogene Daten des Kunden. Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Greenbone.

16. Schlussbestimmungen
16.1. Soweit im Rahmen der Durchführung eines Vertrages die Übermittlung von Erklärungen oder Informationen durch Greenbone an den Kunden vorgesehen ist, erfolgt diese Übermittlung in aller Regel per E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.3. Auf diesen Vertrag sowie auf alle auf Grundlage dieses Vertrages zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
16.4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung bei Greenbone bzw. dem geschlossenen Vertrag ergebenden Ansprüche Osnabrück, Deutschland. Greenbone kann den Kunden jedoch auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

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