Allgemeine Geschäftsbedingungen der Greenbone AG

Stand: 25.07.2023

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,
Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Greenbone AG
(nachfolgend Greenbone) unter Ausschluss etwaiger abweichender
Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, soweit die
Geltung von Greenbone nicht schriftlich bestätigt wird. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im
Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote von Greenbone sind freibleibend und unverbindlich,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung mit der
Ausführung des Auftrages zustande. Nebenabreden, Änderungen,
Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
Greenbone.

3. Leistungen, Leistungserstellung und Leistungszeit
Für den Inhalt und Umfang der Leistungsverpflichtung sind ausschließlich
die getroffenen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
maßgebend. Abweichungen der erbrachten
Leistungen von den getroffenen Vereinbarungen sind zulässig, sofern
sie die definierten Anforderungen erfüllen oder beinhalten. Termine
sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
Greenbone kann keine Haftung für Leistungsverzögerungen übernehmen,
wenn diese durch Umstände verursacht werden, die eine fristgerechte
Fertigstellung der Leistung erschweren. Gleiches gilt in Fällen
höherer Gewalt, dazu gehört u. a. der Ausfall von Kommunikationsnetzen,
Servern, Streik, Stromausfall, usw.. Eine Haftung für eine Leistungsverzögerung
ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde
seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Kommt der Kunde in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
ist Greenbone berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben davon unberührt. Leistungen werden
im Rahmen der jeweils zum Vertragsabschluss technischen Möglichkeiten
erbracht.
Soweit vereinbart leistet Greenbone eine Anwenderunterstützung per
eMail im Rahmen von Kundenanfragen, die ausschließlich ebenfalls
per eMail zu erfolgen haben, zu den üblichen Geschäftszeiten. Die
Reaktionszeit beträgt ein Tag. Für die Analyse und Beseitigung von
von Kunden angezeigten Fehler beträgt die Reaktionszeit drei Arbeitstage.
Es gilt die Feiertagsregelung am Sitz von Greenbone.
Greenbone stellt den Kunden Systemupdates und Aktualisierungen
über ihre Internetpräsenz zur Verfügung.
Alle Leistungen basieren auf dem Wissen und den Erfahrungen von
Greenbone und erheben keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit.
Leistungen werden auf der Basis der vom Kunde zur Verfügung
gestellten Informationen unter Nutzung des Fachwissens von Greenbone
erbracht und beruhen auf der subjektiven fachlichen Einschätzung
der Fragestellungen. Das Risiko für die objektive Richtigkeit von
Beratungsleistungen liegt beim Kunde.

4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde wirkt bei der Erbringung von Leistungen mit. Er übermittelt
Greenbone rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen
Informationen und Daten.
Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Vertragsgegenstände
ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten z. B. durchlaufende
Datensicherung, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse, Stördiagnosen
usw.

5. Zahlung und Vergütung
Vereinbarte Zahlungen sind zu den genannten Terminen ohne Abzug
fällig. Für den Zahlungsverzug und den Verzugsfolgen gelten die
gesetzlichen Regelungen. Daneben ist Greenbone berechtigt, je
Mahnung eine Aufwandspauschale von € 10,00 zu berechnen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Der Kunde ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung
mit etwaigen Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese nicht von
Greenbone ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt
Greenbone behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten vor bis zur
Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Parteien.

7. Prüfungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, alle Produkte von Greenbone unverzüglich
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 377, 378 HGB)
durch einen qualifizierten Mitarbeiter prüfen zu lassen und Mängel schriftlich
unter genauer Beschreibung zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich
nach den Möglichkeiten des Kunden, Fehler festzustellen und zu benennen.

8. Abnahme
Wenn eine Leistung von Greenbone rechtlich als Werkleistung zu qualifizieren
ist und damit eine Abnahme erfolgen muss, hat dieses unverzüglich,
nachdem Greenbone die Fertigstellung erklärt und die entsprechenden
Unterlagen übergeben hat, zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die
Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels,
so gilt die Leistung von Greenbone als abgenommen, wenn der
Kunde nicht innerhalb einer ihm von Greenbone gesetzten angemessenen
Frist die Leistung abnimmt.

9. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungsansprüche gegen Greenbone verjähren, soweit nicht
schriftlich anders vereinbart, zwölf Monate nach Erbringung der Leistung
bzw. Übergabe (z. B. Übergabe der Software oder Hardware). Im Gewährleistungsfall
erfolgt nach Wahl von Greenbone Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Falls Greenbone Mängel innerhalb einer angemessenen,
schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt bzw. keinen Ersatz liefert, ist
der Kunde berechtigt, entweder Rücktritt oder Herabsetzung der Gegenleistung
zu verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt
durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert, benutzt
oder verändert wird. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass
diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Greenbone
haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen von Greenbone beruhen. Sie haftet daneben nur bei
schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall
ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftung
wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
einer Person bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.

10. Datenschutz
Personenbezogene Daten verarbeiten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen.
Unsere Datenschutzhinweise für Neukunden können Sie hier einsehen: Informationspflichten-nach-DSGVO-an-Neukunden-und-Interessenten.pdf

Für eine mögliche Auftragsverarbeitung gelten ergänzend unsere Datenschutzregelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DS-GVO.

11. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Greenbone ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die
ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die in rechtswirksamer
Weise dem Sinn der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am
nächsten kommt. Mitteilungen mittels Telefax oder eMail genügen der
Schriftform. Eine Verschlüsselung oder Signatur erfolgt nur auf ausdrückliche
Vereinbarung. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und
Pflichten aus Verträgen mit Greenbone bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Greenbone. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden zwei Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Sollte ihnen nicht binnen einer Woche widersprochen werden, gelten sie
als angenommen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Greenbone und dem
Kunde unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Osnabrück.