Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung (EU) 2022/2554, die seit dem 17. Januar 2025 verbindlich gilt. Sie verpflichtet Finanzunternehmen und ihre kritischen IKT-Dienstleister, digitale Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und IKT-Störungen systematisch aufzubauen und nachzuweisen. DORA harmonisiert erstmals EU-weit die Anforderungen an das IKT-Risikomanagement im Finanzsektor und löst nationale Regelwerke wie BAIT, VAIT und KAIT als primären Maßstab ab.
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzungsgesetzgebung erforderlich ist. In Deutschland fungiert die BaFin als zentraler Melde-Hub für IKT-Vorfälle und führt seit 2025 aktiv Sonderprüfungen nach §44 KWG zur DORA-Umsetzung durch.
DORA ergänzt weitere europäische Cybersicherheitsvorgaben wie die NIS2-Richtlinie und den Cyber Resilience Act, legt jedoch den Schwerpunkt auf IKT-Risikomanagement, Resilienztests und die sichere Betriebsfähigkeit digitaler Finanzdienstleistungen.