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Unternehmen wiegen sich in „trügerischer Sicherheit“, warnen BSI und TÜV – was angesichts anhaltender Bedrohungen wie eine überraschende Erkenntnis klingt, untermauert eine aktuelle Studie zur Cybersicherheit in Unternehmen.

Viele Firmen unterschätzen die Lage, überschätzen die eigenen Fähigkeiten und tun zu wenig zu ihrem eigenen Schutz. Zu diesem und anderen Ergebnissen kommen der TÜV-Verband (Technischer Überwachungsverein) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie BSI. Nur die Hälfte der Befragten kenne NIS-2, was angesichts der davon neuerdings betroffenen 29000 zusätzlichen Betrieben ein Alarmsignal sei. Gleichzeitig halten über 90 Prozent die eigene Sicherheit für gut oder sehr gut, für ein Viertel spielt IT-Sicherheit erschreckenderweise nur eine Nebenrolle.

BSI-Chefin besorgt

BSI-Chefin Claudia Plattner zeigt sich dementsprechend besorgt und warnt, es liege offenbar noch viel Arbeit vor Deutschland. Sie verweist auch auf den Cyber Resilience Act der EU , der Mindestvoraussetzungen für vernetzte Produkte in Europa vorschreibe. Laut TÜV sei das Problembewusstsein zwar gestiegen, dennoch seien viele Unternehmen nicht ausreichend vorbereitet.

Dr. Michael Fübi, Präsident des TÜV-Verbands, und Claudia Plattner, BSI-Präsidentin bei der Vorstellung der Studie, Quelle: BSI

Dr. Michael Fübi, Präsident des TÜV-Verbands, und Claudia Plattner, BSI-Präsidentin bei der Vorstellung der Studie, Quelle: BSI

Vier Prozent mehr Opfer von Cyberangriffen

In der 58 Seiten umfassenden Studie finden sich zahlreiche besorgniserregende Erkenntnisse. Die Zahl der Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs wurden, ist im vergangenen Jahr um vier Prozent gestiegen, sodass nun jedes siebte Unternehmen betroffen ist. In fast allen Fällen (84 %) erfolgte der Einbruch über Phishing. Mehr und mehr Angreifende nutzen KI-gestützte Angriffstechniken, während auf der Seite der Verteidigung kaum KI zum Einsatz kommt (51 % vs. 10 %). 7 von 10 Befragten halten Sicherheitsnormen für wichtig, aber nur ein Fünftel setzt sie selbst um.

„Cybersicherheit in deutschen Unternehmen“ – die TÜV Cybersecurity Studie 2025

Der TÜV-Verband fordert deshalb von der Politik, Cybersicherheit zu priorisieren und in die übergeordnete Sicherheitsstrategie aufzunehmen. Zudem sollten Kompetenzen klarer geregelt werden. NIS2 und CRA müssten entgegen allen bisherigen Verzögerungen „zügig auf den Weg“ gebracht werden.

Empfehlungen für Firmen

Unternehmen sollen, so der TÜV, Bedrohungen ernst nehmen und regelmäßig qualifizierte Risikoanalysen durchführen. Eine geeignete Cyberstrategie ist dabei unerlässlich, ebenso wie Sicherheitsrichtlinien mit messbaren Zielen, klaren Verantwortlichkeiten und Maßnahmenkatalogen.

Unterschiede zwischen großen und kleinen Unternehmen

Als auffällig erweist sich in der Studie der Unterschied je nach Unternehmensgröße. Während 95 Prozent der Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern der IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert beimessen, tun dies nur zwei Drittel der Firmen bis 50 Mitarbeiter. Nur bei der Selbsteinschätzung sind sich groß und klein einig: über 90 % halten sich für gut geschützt, egal wie groß die Firma ist. Aber fast die Hälfte der großen Unternehmen (41 %) weiß um das große Risiko in der Lieferkette, während nur 21 Prozent der kleinen Firmen diese Einschätzung teilen. 78 Prozent der Unternehmen unter 50 Beschäftigten glaubt übrigens auch nicht, dass die Lieferkette ein Risiko für einen Cyberangriff darstellt.

Herkunft unbekannt

Die meisten Firmen fürchten Angriffe mit kriminellen oder staatlichen Hintergründen. Bedrohungen durch internes Personal werden hingegen vernachlässigt. Nur neun Prozent konnten Angriffe einer regionalen Quelle zuordnen. Von diesen stammten sechs Prozent aus China, erklärten die mehr als 500 Befragten.

Investitionen in Cybersicherheit

27 Prozent der Firmen haben auch im letzten Jahr das Budget für IT-Sicherheit erhöht, und 15 Prozent haben zusätzliches Fachpersonal eingestellt – etwas niedrigere Werte als im Vorjahr. Sowohl mehr als auch weniger Cloud-Nutzung wird in Unternehmen als Lösungsansatz ausprobiert (jeweils etwa 20 %). Auch Pentesting und Notfallübungen rangieren mit je um 25 % auf den hinteren Plätzen.

Überwiegend investiere man in Hardware-Updates, neue Software für Cybersecurity und Maßnahmen für vernetzte Systeme – Schwerpunkte, die auch durch die spezialisierten Lösungen von Greenbone adressiert werden.

Fazit: Unspezifische Bedrohung, bekannte Methoden, lasche Sicherheitsdisziplin

Wer die Ergebnisse der Studie betrachtet, kommt zu dem Ergebnis: Es ist zwar nicht klar, woher die Angriffe kommen, die erfolgreichen Methoden der Angriffe sind jedoch zu erkennen. Auch liegt eine Asymmetrie beim Technologieeinsatz vor, wie das Beispiel KI zeigt.

Dass knapp 80 Prozent der Befragten zugeben, Sicherheitsnormen nur bedingt umzusetzen, dürfte nicht nur für BSI, Politik und Sicherheitsexperten ein Warnsignal sein. Wenig überraschend leitet der TÜV-Verband daraus die Anforderung an die Bundesregierung ab, die Cybersicherheit voranzubringen und Regulierungen zügig umzusetzen. Das wünscht sich ja auch die Mehrheit der Befragten.

Mit den Neuwahlen scheint die NIS2-Umsetzung in Deutschland vorerst gestoppt. Während andere europäische Länder schon bereit sind, müssen deutsche Firmen noch mehrere Monate warten, bis sich Rechtssicherheit einstellt. Dabei ist eigentlich alles gesagt, Vorlagen sind gemacht, doch durch den Regierungswechsel ist ein Neustart notwendig.

Wir haben mit einem der führenden Experten für NIS2 gesprochen: Dennis-Kenji Kipker ist Scientific Director des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main, Professor an der Riga Graduate School of Law und berät regelmäßig als Experte beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) und vielen anderen öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Warum hat die Bundesregierung den fertigen NIS2-Entwurf verworfen?

Porträt von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, Experte für IT-Recht und Cybersicherheit, im Interview zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie

Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker

Kipker: Das liegt am sogenannten Diskontinuitätsprinzip. Genau wie bei der alten Regierung müssen da alle unerledigten Vorhaben archiviert werden. „Aufgrund der vorgezogenen Wahlen konnte das parlamentarische Verfahren zum NIS2UmsuCG nicht abgeschlossen werden“ heißt das im Amtsdeutsch. Im Sinne des Diskontinuitätsprinzips müssen mit der Konstituierung eines neu gewählten Bundestages alle vom alten Bundestag noch nicht beschlossenen Gesetzentwürfe neu eingebracht und verhandelt werden. Da fällt dann auch die bereits geleistete Arbeit zu NIS2 hinten runter. Aber man kann natürlich darauf aufbauen, könnte den fast gleichen Text erneut einbringen.

Wird das geschehen?

Kipker: Es gibt einen internen 100-Tage-Plan aus dem Bundesinnenministerium für die Zeit nach der Wahl. Gerüchten zufolge soll in dem Plan das Thema Cybersecurity sehr hoch aufgehängt sein, und gerade NIS2 soll jetzt sehr schnell umgesetzt werden. Wenn man es schafft, das vor Herbst/Winter 2025 (der eigentlich aktuelle Zeitplan) umzusetzen, vermeidet Deutschland zumindest die Peinlichkeit, hier europäisches Schlusslicht zu werden.

Ist das denn realistisch?

Kipker: Man müsste schon sehr viel recyclen, also trotz Diskontinuitätsprinzip Sachen aus der letzten Legislaturperiode übernehmen. Derzeit scheint es, als wolle das noch amtierende Innenministerium genau das erreichen. Ob das realistisch ist, wissen nur die direkt involvierten Politiker und Amtsträger. 100 Tage scheint mir im Berliner Politikbetrieb da aber schon sehr sportlich, auch wenn alle Beteiligten mitziehen. Man müsste einen Haushalt haben, im aktuellen NIS2UmsuCG-Entwurf Überarbeitungsbedarfe erkennen und angehen, aber auch finalisieren und den deutschen Anwendungsbereich des Gesetzes klarer fassen und an das EU-Recht angleichen. Überdies hat man zum Jahresende 2024 und zu Anfang 2025 noch nach der Expertenanhörung zu NIS2 im Bundestag vieles versucht durchzudrücken, was in Teilen doch eher fraglich ist. Das müsste in jedem Fall politisch neu verhandelt und fachlich bewertet werden.

Was schätzen Sie, wann das kommt?

Kipker: Schwer zu sagen, aber selbst, wenn man die 100-Tage-Frist reißt, sollte das schon machbar sein, eine nationale NIS2-Umsetzung vor dem Winter 2025/2026 fertigzustellen. Aber das ist nur eine sehr vorläufige Annahme, die ich immer wieder mal aus „gewöhnlich gut informierten Kreisen“ höre. Eines der Schlusslichter in der europaweiten Umsetzung werden wir so oder so werden, da ändern auch alle aktuellen Ambitionen nichts mehr dran.

Und wie schaut das in anderen europäischen Ländern aus?

Kipker: Da geschieht gerade auch einiges. Man hat beispielsweise erkannt, dass die unterschiedlichen nationalstaatlichen Umsetzungen von NIS2 zu Reibungsverlusten und Mehraufwänden bei den betroffenen Unternehmen führen – das kommt ja nun nicht wirklich überraschend. Es gibt seit einigen Wochen von der European Union Agency For Cybersecurity (ENISA) einen lesenswerten Bericht, der den Reifegrad und die Kritikalität relevanter NIS2-Sektoren im europäischen Vergleich erläutert und bewertet. „NIS360 soll die Mitgliedstaaten und nationalen Behörden bei der Ermittlung von Lücken und der Priorisierung von Ressourcen unterstützen“, schreibt die EU-Cybersicherheitsbehörde. Und wir als cyberintelligence.institute haben im Auftrag des Schweizer Unternehmens Asea Brown Boveri eine umfassende Studie erstellt, die ebenfalls die EU-weite Umsetzung der NIS2-Richtlinie genauer unter die Lupe nimmt.

Welche zentrale Erkenntnis haben Sie dort gewonnen?

Kipker: Der Comparison Report richtet sich vor allem an transnational agierende Unternehmen, die einen ersten Anlaufpunkt für Cybersecurity-Compliance suchen. Vor allem fehlen zentrale administrativen Zuständigkeiten im Sinne eines „One Stop Shop“, und die auseinanderlaufenden Umsetzungsfristen machen Unternehmen Probleme. Stand Ende Januar hatten nur neun EU-Staaten NIS2 in nationales Recht umgesetzt, während bei 18 weiteren Staaten das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Eine weitere zentrale Erkenntnis: Nur weil ich in einem EU-Mitgliedstaat NIS2-konform bin, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dies auch für einen anderen Mitgliedstaat gilt.

Dann ist Deutschland zwar kein Vorreiter, aber auch kein Schlusslicht?

Kipker: Wir sind definitiv nicht vorne dabei, aber wenn wir die nationale Umsetzung noch dieses Jahr schaffen, sind wir vielleicht nicht die letzten, aber doch unter den letzten. Meine Vermutung in dieser Hinsicht ist zurzeit: Erst im vierten Quartal 2025 wird es wirklich belastbare Ergebnisse geben. Es wird also knapp, nicht doch noch die rote Laterne umgehängt zu bekommen. Ob das unserem Anspruch an die Cybersicherheit und digitale Resilienz gerecht werden kann, müssen Politikerinnen und Politiker entscheiden.

Wo können sich betroffene Firmen denn über den aktuellen Stand informieren?

Kipker: Es gibt fortlaufend Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten. Am 18. März beispielsweise findet eine Informationsveranstaltung des BSI statt, wo man auch mal nach den Planungen fragen kann. Dann gibt es im Mai 2025 auch den NIS-2-Congress direkt nebenan bei uns in Frankfurt, für den man übrigens gerade den „anerkanntesten NIS-2 Community Leader“ wählen konnte. Hier wird es mit Sicherheit auch das eine oder andere interessante Informationshäppchen aufzuschnappen geben. Ansonsten: Mich jederzeit gerne anschreiben, wenn es Fragen zu NIS2 gibt!

Vom 3. bis 8. Februar 2025 findet in Bologna die ITASEC statt, Italiens wichtigste Konferenz für Cybersicherheit. Als Platin-Sponsor setzt Greenbone ein starkes Zeichen für europäische Zusammenarbeit und digitale Sicherheit. Mit diesem Schritt zeigen wir, wie sehr wir auf globale Präsenz und den direkten Austausch mit den Kunden setzen.

Straßenszene in der Altstadt von Bologna mit Blick auf die mittelalterlichen Türme ‚Due Torri‘, Veranstaltungsort der IT-Sicherheitskonferenz ITASEC 2025

Die „Due Torri“, zwei mittelalterliche Türme, prägen das Bild der historischen Altstadt von Bologna. (Foto: Markus Feilner, CC-BY 2016)

 

Neue Perspektiven in Italien und weltweit

„Wir stellen bei Greenbone mehr und mehr fest, wie wichtig unser Schwachstellenmanagement für Kunden aus ganz Europa ist, und wie wichtig diesen Kunden eine direkte Kommunikation mit uns vor Ort ist“, erklärt Marketing-Vorstand Elmar Geese. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, hat Greenbone die italienische Tochtergesellschaft OpenVAS S.R.L. gegründet. Gleichzeitig expandiert Greenbone in andere Regionen. Auf dem Zettel stehen eine neue Tochtergesellschaft in den Niederlanden und ein verstärktes Engagement auf dem asiatischen Markt.

Wir werden auf der ITASEC nicht nur mit einem Stand vertreten sein, sondern uns auch inhaltlich einbringen: Dirk Boeing, Senior Consultant und Cybersicherheitsexperte bei Greenbone, spricht am 6.2. um 11:00 Uhr auf dem Panel „Security Management in the NIS2 Era“.

Besuchen Sie uns in Bologna!

Die alljährliche ITASEC findet auf dem Campus der „Alma Mater Studiorum Università di Bologna“ statt, der ältesten Universität Europas, die seit 1088 Wissenschaftsgeschichte schreibt – ein idealer Ort für eine Konferenz, die sich der Sicherheit in der digitalen Zukunft widmet. Organisiert wird die Messe vom CINI Cybersecurity National Lab, wobei 2025 ganz das Thema der Sicherheit und Rechte im Cyberspace im Vordergrund steht. Das zeigt sich auch in der Kooperation mit der SERICS-Konferenz (Security and Rights in the Cyber Space), die von der SERICS-Stiftung im Rahmen des knapp 200 Milliarden Euro schweren italienischen „National Recovery and Resilience Plan“ (NRRP) unterstützt wird.

Die ITASEC an der Universität Bologna bietet eine hervorragende Gelegenheit, Greenbone live zu erleben und mehr über unsere Lösungen zu erfahren. Und das ist erst der Anfang: 2025 sind wir in Italien beispielsweise am 5. und 6. März auf der CyberSec Italia in Rom. Und vom 18.3. bis 19.3. ist Greenbone auf dem Kongress „Digitaler Staat“ in Berlin, ab 19.3. auch auf der secIT in Hannover. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Auch im 16. Jahr seines Bestehens hat der Osnabrücker Experte und Marktführer im Open Source Vulnerability Management kräftig zugelegt: sowohl an Mitarbeitern, Kunden, Partnern und nicht zuletzt in diesem Blog.

Greenbone wächst weiter: In den letzten beiden Jahren konnten wir unsere Belegschaft fast verdoppeln, auf jetzt 143 Mitarbeiter, die meisten davon arbeiten remote. Natürlich brachte dieses Wachstum viel neuen, positiven Input mit sich, auch in diesem Blog, aber auch neue Strukturen – und Partys. Einen großen Schritt in der Weiterentwicklung unserer Führungskultur stellten dabei das neue People-Lead-Konzept, die „Development Talks“ mit „Cross Feedback“ und die Happiness-Erhebungen dar. Das gewachsene, weltweit verteilte Team traf sich auf diversen Veranstaltungen und besuchte zahlreiche Events zusammen. Greenbone wird weiterwachsen und ist ein moderner und beliebter Arbeitgeber. Haben Sie sich schon beworben?

Greenbone Threat Report

Es ist also kein Wunder, dass auch dieser Blog vom Wachstum profitiert und ein erfolgreiches neues Format eingeführt hat: Jeden Monat präsentiert Greenbone hier den Threat Report einen monatlichen Deep Dive in die Neuigkeiten und Schrecken des Schwachstellenmanagements, der Schadensbegrenzung und neuer Bedrohungen, die unserer Kunden (und alle, die sich für Sicherheit interessieren) auf dem Radar haben sollten. Die Serie begann im März 2024 und hat bisher zehn detaillierte Blogbeiträge hervorgebracht. Das letzte Update liegt hier.

Vom Aussterben bedroht: Ivanti, Fortinet, Exchange, Confluence…

Darüber hinaus konnten wir über mehrere kritische Schwachstellen berichten. Von Juniper und Ivanti bis Fortinet, von Problemen in Microsoft Exchange und Sharepoint bis zu Atlassians Wissensmanagement Confluence lieferten unsere Experten hilfreiche Einblicke für unsere Kunden.

Natürlich haben wir in unserem Blog über CrowdStrike berichtet und darüber, wie ein Sicherheitsanbieter in nur 62 Minuten zu einer massiven Bedrohung werden konnte. Wir informierten über die nicht enden wollenden Gefahren durch chinesische Hacker, DOS-Angriffe, automatisierte Massenangriffe und schwerwiegende SSH-Key-Probleme und brachten ausführliche Analysen und Beiträge, zum Beispiel zu den Kosten von Cyberangriffen.

Wachsende Herausforderungen: Cyberbedrohungen und neue Gesetze

In fünf Blogbeiträgen haben wir die Bedrohungslage und die spezifischen Sicherheitsrisiken in Branchen erläutert, die 2024 von Sicherheitslücken besonders stark betroffen waren: Der Mittelstand  investiert mehr in Sicherheit, Schulen in Helsinki wurden angegriffen, und natürlich sind die Netze der öffentlichen Verwaltung besonders bedroht, ebenso wie praktisch alles im Gesundheitswesen, sagt das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Vor allem die beiden letztgenannten Branchen, nicht nur unter unseren Kunden, werden auch von den vielen Beiträgen profitiert haben, die wir zu Regulierungen veröffentlicht haben, etwa zu CSAF (Common Security Advisory Framework) und, mit vielen Updates, zum langsamen und (in Deutschland) unterbrochenen Fortschritt von NIS2 (Network and Information Security).

Ganzjahresthema NIS2

Die NIS-Richtlinie in ihrer zweiten Auflage war und ist ein Thema, das Greenbone und unsere Kunden immer wieder beschäftigt hat. Seit die Europäische Union die zweite „Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen“ NIS beschlossen hat, haben viele Mitgliedsstaaten Regelungen erlassen, die klarstellen, wie Unternehmen die Richtlinie umsetzen müssen. Nur in Deutschland hat das etwas länger gedauert und ist – bedingt durch den Sturz der Regierung Ende des Jahres – noch nicht abgeschlossen. Nichtsdestotrotz sind alle Informationen und Pläne verfügbar, es gibt sogar einen Test des BSI, mit dem Sie überprüfen können, ob Ihre Netzwerke betroffen sind und sofortige Maßnahmen erforderlich sind.

Greenbone in Grün: ISO 14001

Einen großen Erfolg konnte Greenbone 2024 mit der ISO 14001, einer Zertifizierung für Nachhaltigkeit erzielen. Unser CMO Elmar Geese teilte seine Gedanken über die Zukunft der Clouds und das Aufbrechen ihres Hype-Zyklus. Außerdem nahm er an einem Panel zum Thema Künstliche Intelligenz teil, was die Greenbone-Produkte neuerdings auch integrieren, ebenso wie die BSI-Grundschutz- und CIS-Richtlinien zum Schutz Ihrer Office-Software.

Neue Produkte: Major Release 24.10, Greenbone Basic, Feed-Updates

Aber 2024 bescherte auch viele Aktualisierungen und Neuigkeiten zu den Produkten: Das Schwachstellenmanagement von Greenbone erhielt mehrere Verbesserungen und Updates, mit einem neuen Video, das Schwachstellenmanagement in 11 Minuten erklärt. Im Juli erhielt unsere neue Scan-Engine Notus Unterstützung für Amazons Red-Hat-Linux-Variante, die Amazon Web Services dominiert. Später im Jahr 2024 kündigte Greenbone sowohl eine neue Major Version der Enterprise Appliance (24.10) als auch ein völlig neues Produkt an, das sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet und „Greenbone Basic“ heißt. Bereit zum Ausprobieren?

Vielleicht möchten Sie aber auch lesen, wie Greenbone die Konkurrenz der Schwachstellen-Scanner in unserem Benchmark anführt oder herausfinden, was Ihre Key Performance Indicators für die Messung der Leistung Ihres Schwachstellen-Management-Produktes sind?

Kongresse und Events: Unsere Highlights des Jahres

Wenn Sie uns treffen wollen, finden Sie eine wachsende Anzahl von Gelegenheiten… weltweit, wie auch in unserem Blog gezeigt: Wir berichteten fast live von der anderen Seite des Globus, wo Greenbone auf der Singapore International Cyber Week vertreten war. Diese Konferenz war nicht nur eine der wichtigsten IT-Sicherheitsveranstaltungen in Asien, sondern auch eine in einer langen Liste von Geschäfts-Messen, an denen Greenbone teilnahm: Die Public IT Security (PITS) in Berlin, die it-sa in Nürnberg oder die Potsdamer Konferenz für Nationale Sicherheit, um nur einige zu nennen.

Vielen Dank und frohe Festtage!

Natürlich war auch unser 16. Jahr ein gutes Jahr, „ein sehr gutes Jahr“, und so möchten wir die Gelegenheit nutzen, um uns noch einmal bei allen Kunden, Partnern und der Community zu bedanken, denn ohne Ihre Hilfe wäre das alles nicht möglich gewesen.

Vielen Dank, frohe Festtage und ein gutes neues Jahr!

Vielleicht tritt die Welt gerade in eine neue Phase der Cyber-Sicherheit und in ein neues technologisches Paradigma ein. Sogenannte „branchenführende“ Unternehmenssoftware erweist sich immer wieder als anfällig, da wöchentlich neue kritische Schwachstellen aufgedeckt werden und Beweise für eine aktive Ausnutzung vorliegen. Schicke neue Funktionen halten uns auf Trab, aber in Anbetracht des Risikos der sich schnell entwickelnden Technologien ist es wichtig, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die die Dinge einfach halten, sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und es richtig machen.

In der November-Ausgabe des Greenbone Threat Report untersuchen wir einige kürzlich veröffentlichte Berichte des BSI und der CISA, um zu sehen, wie die staatlichen Cybersicherheitsbehörden die aktuelle Bedrohungslage einschätzen, und berichten anschließend über die dringendsten und am häufigsten ausgenutzten Schwachstellen dieses Monats. In Anbetracht des hohen Risikos, das die aktuelle Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit darstellt, ist es wichtig, den Grundlagen der IT-Sicherheit – und dem Softwaredesign – Priorität einzuräumen, um zu vermeiden, dass der Betrieb auf einem sprichwörtlichen Kartenhaus aufgebaut wird.

BSI veröffentlicht IT-Sicherheitsbericht für 2024

Die Politik in der EU entwickelt sich als Reaktion auf die zunehmenden Cyberrisiken rasch weiter. Cybersicherheit für alle erfordert grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf vielen Ebenen. Laut dem zusammenfassenden Bericht von 2024 konzentriert sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf die Harmonisierung nationaler Spezifikationen mit bewährten Verfahren im Bereich der Cybersicherheit und prüft gleichzeitig die wirtschaftliche und technische Durchführbarkeit neuer Maßnahmen. Die als „Europäisierung der Cybersicherheit“ bezeichnete europäische Normung und die Zusammenarbeit Deutschlands mit den drei europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI fördern einen risikobasierten Ansatz zur Durchsetzung bewährter Sicherheitsverfahren bei kritischen Infrastrukturen und Anbietern praktisch aller digitalen Produkte.

Im Rahmen des Cyber Resilience Act (CRA) wird jeder Mitgliedstaat befugt sein, nicht konforme Produkte vom Markt zu nehmen und Anbieter zu bestrafen, die gegen die Vorschriften verstoßen. „Wichtige Produkte“ (Klasse I) wie Passwortmanager und Router müssen harmonisierten europäischen Normen (hEN) entsprechen. Bezüglich NIS2 hat das BSI im Jahr 2024 bisher 726 Meldungen mit 141 Vorfällen aus kritischen Infrastruktureinrichtungen erhalten. Darunter fallen Sektoren wie Gesundheitswesen, Energie, Wasser, Lebensmittel, IT und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und andere mehr.

Das BSI beobachtete auch einen allgemeinen Anstieg neuer Malware-Varianten und einen Anstieg von 256 % bei Malware, die Windows ausnutzt. Die Lektüre des vollständigen Berichts gibt Aufschluss über Trends im Verhalten der Angreifer, wie z. B. die Zunahme von BYOVD-Angriffen (Bring Your Own Vulnerable Driver), mit denen EDR-Sicherheitsprodukte deaktiviert werden können. Hinzu kommen die anhaltenden Bemühungen, Botnetze zu versenken, die zu Massenangriffen in großem Umfang beitragen, und die wachsende Fragmentierung der Cyberkriminalität in Gruppen, die den ersten Zugang vermitteln sowie die zweite Stufe der Ransomware.

Was bedeuten diese Beobachtungen für Greenbone und Schwachstellenmanagement im Allgemeinen? Ein effektives Schwachstellenmanagement und die Prüfung der Einhaltung von Vorschriften sind zwar nur ein Teil des Puzzles der Cybersicherheit im Unternehmen, aber das Schließen bekannter Sicherheitslücken und die regelmäßige Bestätigung starker Sicherheitskonfigurationen ist eine wichtige Kernkompetenz, die alle Unternehmen beherrschen müssen.

CISAs Top-Schwachstellen für 2023 geben Aufschluss

Der Bericht „2023 Top Routinely Exploited Vulnerabilities“ der Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) stellt fest, dass die Zahl der ausgenutzten Zero-Day-Schwachstellen im Vergleich zu 2022 zugenommen hat und dass diese bei Angriffen auf hochrangige Ziele verwendet werden. Neben den Zero-Days listet der Bericht die 47 häufigsten CVEs (Common Vulnerabilities and Exposures) auf, die von Angreifern ausgenutzt werden. Netzwerke (40 %) und Produktivitätssoftware (34 %) bilden die überwiegende Mehrheit der hochgradig gefährdeten CVEs. Auch bei der Art der am häufigsten ausgenutzten Softwarefehler ist ein deutlicher Trend zu erkennen. Der falsche Umgang mit nicht vertrauenswürdigen Eingaben macht 38 % der am häufigsten angegriffenen Softwarefehler aus, während die unsachgemäße Authentifizierung und Autorisierung 34 % ausmachen. Leider sind die Überlegungen zur Absicherung dieser Schwachstellen elementar und werden im Grundkurs für Anwendungsdesign behandelt. Außerdem befinden sich 90 % der am häufigsten ausgenutzten Schwachstellen in proprietären Closed-Source-Produkten, was darauf hindeutet, dass Cyberkriminelle nicht durch Reverse-Engineering-Schranken behindert werden.

Während die EU motiviert ist, die Sicherheit durch gesetzliche Vorschriften zu verbessern, plädiert die CISA weiterhin dafür, dass Softwarehersteller die Grundsätze des „Secure by Design“ während der Entwicklungsphasen anwenden. Sie schlagen auch vor, dass mehr Pay-to-Hack Bug Bounty-Programme Anreize für ethische Sicherheitsforscher schaffen könnten.

Kritische Lücken in Palo Alto-Produkten

Am 8. November 2024 veröffentlichte Palo Alto Networks einen Sicherheitshinweis, der eine Zero-Day-RCE-Schwachstelle (Remote-Code-Execution) im Betriebssystem PAN-OS aufdeckte. Der Hinweis wurde bald aktualisiert, nachdem klar war, dass die Schwachstelle aktiv ausgenutzt wurde. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Sicherheitslücken in Palo Alto-Produkten, die im November 2024 bekannt wurden.

  • CVE-2024-0012 (CVSS 9.8 Hoch): Eine Umgehung der Authentifizierung in PAN-OS ermöglicht den unauthentifizierten Zugriff auf Administratorenrechte. Angreifer können administrative Aktionen durchführen, die Konfiguration manipulieren oder andere authentifizierte Schwachstellen zur Rechteerweiterung wie CVE-2024-9474 ausnutzen.
  • CVE-2024-9474 (CVSS 7.2 Hoch): Eine Schwachstelle in der PAN-OS-Software ermöglicht es PAN-OS-Administratoren, Aktionen auf der Firewall mit Root-Rechten auszuführen.
  • CVE-2024-9463 (CVSS 7.5 Hoch): Eine Command-Injection-Schwachstelle in Expedition ermöglicht es einem nicht authentifizierten Angreifer, beliebige OS-Befehle als Root auszuführen. Dies gestattet die unbefugte Offenlegung von Benutzernamen, Klartextpasswörtern, Gerätekonfigurationen und Geräte-API-Schlüsseln von PAN-OS Firewalls.
  • CVE-2024-9465 (CVSS 9.1 Hoch): Eine SQL-Injektion könnte es einem nicht authentifizierten Angreifer ermöglichen, Inhalte der Expedition-Datenbank, wie Passwort-Hashes, Benutzernamen, Gerätekonfigurationen und Geräte-API-Schlüssel, offenzulegen oder beliebige Dateien auf dem Expedition-System zu erstellen und zu lesen.
  • CVE-2024-5910 (CVSS 9.8 Hoch): Eine fehlende Authentifizierung für eine kritische Funktion in Expedition kann dazu führen, dass ein Administratorkonto aus der Ferne übernommen wird und Konfigurationsgeheimnisse, Anmeldeinformationen und andere Daten offengelegt werden.

Greenbone kann alle neuen CVEs erkennen, die in Palo Alto-Geräten im November 2024 veröffentlicht wurden. Idealerweise stellen Sie sicher, dass die Netzwerkverwaltungsschnittstellen nicht über das öffentliche Internet zugänglich sind, und verwenden Sie am besten eine Firewall-Konfiguration, um den Zugriff von nicht autorisierten internen Netzwerk-Endpunkten zu verhindern.

Kritische US-Telekommunikationsinfrastrukturen angegriffen

Die jüngsten Sicherheitsverletzungen bei großen US-Telekommunikationsanbietern sind eine deutliche Warnung für alle Unternehmen, die komplexe IT-Infrastrukturen in großem Umfang betreiben. Die Schuld wird chinesischen Hackergruppen zugeschrieben, die Berichten zufolge den Zugang zum Abhören von Anrufen politischer Beamter in den USA, zu SMS-Nachrichten und zu abgefangenen mobilen Metadaten nutzten. Laut Adam Meyers, Vice President of Intelligence bei CrowdStrike, umgehen die Bedrohungsakteure die Notwendigkeit, in die einzelnen Netzwerke ihrer Ziele einzudringen, indem sie die Telekommunikationsnetze direkt angreifen. Angesichts der großen Zahl kritischer Schwachstellen in Produkten von US-Netzwerkanbietern wie Palo Alto Networks, Oracle, Cisco, Citrix, Ivanti, Broadcom, Microsoft und Fortinet würde eine intensivere Prüfung der Anwendungssicherheit das Risiko für deren Hauptkunden – US-Unternehmen im In- und Ausland und andere große globale Firmen – erheblich verringern.

Liminal Panda, Salt Typhoon, Volt Typhoon und andere sind dafür bekannt, dass sie „Schatten-IT“ angreifen – ältere mobile Protokolle, von denen IT-Administratoren nicht wissen, dass sie noch aktiv sind oder aktiv überwacht werden. Raffinierte, hochqualifizierte APT-Akteure sind äußerst anpassungsfähig und verfügen über die Ressourcen, um Malware für praktisch jede bekannte Schwachstelle zu entwickeln, die ausgenutzt werden kann, sowie aktiv Zero-Day-Exploits zu entwickeln, die noch unbekannt sind.

5 Schwachstellen bei der Eskalation von Privilegien in Ubuntus Needrestart

Eine Schwachstelle in Ubuntus Needrestart-Funktion könnte es einem nicht privilegierten lokalen Angreifer ermöglichen, Shell-Befehle als Root-Benutzer auszuführen. Die neuen CVEs betreffen alle Versionen von Needrestart, die bis 2014 zurückreichen. Needrestart bestimmt, ob Prozesse neu gestartet werden müssen, nachdem systemweite Pakete aktualisiert wurden, um einen vollständigen Neustart zu vermeiden, und wird durch den apt-Package-Manager aufgerufen. Die Schwachstelle wird verursacht, wenn nicht vertrauenswürdige Daten wie Umgebungsvariablen nicht sauber an die Module::ScanDeps-Bibliothek übergeben werden, die als root ausgeführt wird. Diese Umgebungsvariablen auf Benutzerebene können auch die Python- und Ruby-Interpreter während der Ausführung von Needrestart beeinflussen.

Die Schwachstellen können durch ein Update von Needstart auf eine gepatchte Version oder durch Deaktivieren der Interpreter-Scan-Funktion durch Setzen von $nrconf{interpscan} = 0 in der Konfigurationsdatei needrestart.conf entschärft werden. Greenbone enthält eine Erkennung für alle CVEs, die mit der Needrestart-Funktion zusammenhängen [1][2][3].

Hier eine kurze Beschreibung der neu veröffentlichten CVEs:

  • CVE-2024-11003 (CVSS 7.8 Hoch): Ungeschützte Daten, die an die Module::ScanDeps-Bibliothek übergeben werden, könnten einem lokalen Angreifer erlauben, beliebige Shell-Befehle auszuführen.
  • CVE-2024-10224 (CVSS 5.3): Ungeprüfte Eingaben, die an die Module::ScanDeps-Bibliothek übergeben werden, erlauben die Ausführung beliebiger Shell-Befehle durch das Öffnen einer „problematischen Leitung“ (z.B. durch die Übergabe von „commands|“ als Dateiname) oder durch die Übergabe beliebiger Strings an eval().
  • CVE-2024-48990 (CVSS 7.8 Hoch): Ermöglicht lokalen Angreifern die Ausführung von beliebigem Code als Root, indem sie Needrestart über die Umgebungsvariable PYTHONPATH dazu bringen, den Python-Interpreter auszuführen.
  • CVE-2024-48991 (CVSS 7.8 Hoch): Ermöglicht lokalen Angreifern, beliebigen Code als Root auszuführen, indem sie eine Wettlaufsituation nutzen und Needrestart auf einen gefälschten Python-Interpreter statt auf den echten Python-Interpreter des Systems verweisen.
  • CVE-2024-48992 (CVSS 7.8 Hoch): Ermöglicht lokalen Angreifern die Ausführung von beliebigem Code als Root, indem sie Needrestart über die Umgebungsvariable RUBYLIB dazu bringen, den Ruby-Interpreter auszuführen.

Kritische RCE-Schwachstellen in VMware vCenter: Aller guten Dinge sind drei?

VMware hat mit der Herausforderung zu kämpfen, kritische Sicherheitslücken in den vCenter-Serverprodukten effektiv zu schließen. Broadcom, zu dem VMware gehört, veröffentlichte im September zunächst Patches für zwei wichtige Schwachstellen in vCenter: CVE-2024-38812 (CVSS 9.8 Hoch), die als Heap-Overflow-Schwachstelle in der Implementierung des DCERPC-Protokolls eingestuft wird, und CVE-2024-38813 (CVSS 9.8 Hoch), die eine Ausweitung der Berechtigungen über speziell gestaltete Netzwerkpakete ermöglicht.

Diese ersten Patches waren jedoch unzureichend, sodass im Oktober eine zweite Runde von Patches durchgeführt wurde. Trotz dieser Bemühungen wurde im November bestätigt, dass die CVEs immer noch anfällig waren und in freier Wildbahn ausgenutzt wurden. vCenter ist aufgrund seiner weiten Verbreitung ein Hauptziel für Angreifer, und die Situation verdeutlicht die anhaltenden Sicherheitsprobleme. VMware-Anwender sollten umgehend Patches anwenden. Wenn CVEs wie diese in VMware vCenter mit neuen Informationen aktualisiert werden, überprüft das Greenbone-Team von Sicherheitsanalysten die Änderungen und aktualisiert unsere Schwachstellentests entsprechend.

Helldown Ransomware gegen Zyxel und Kunden

Im November 2024 wurde eine Linux-Variante der Helldown-Ransomware-Nutzlast entdeckt. Es ist bekannt, dass Helldown das IPSec-VPN von Zyxel-Geräten über CVE-2024-42057 (CVSS 8.1 High) für den Erstzugang ausnutzt. Nachdem er Fuß gefasst hat, stiehlt Helldown alle zugänglichen Anmeldedaten und erstellt neue Benutzer und VPN-Tunnel, um die Persistenz zu gewährleisten. Die neue Variante zielt auf virtuelle VMware ESXi-Maschinen ab, um deren Daten zu exfiltrieren und zu verschlüsseln. Diese Technik wird auch von anderen Ransomware-Gruppen wie der Play-Gang verwendet.

Die Ransomware-Gruppe Helldown gilt als aufkommende Bedrohung und hat seit August über 30 Opfer gefordert, darunter auch Zyxel selbst. Der Hersteller hat einen Artikel veröffentlicht, in dem die Angriffe bestätigt und Anweisungen zur Schadensbegrenzung gegeben werden, und der Security-Anbieter Truesec hat bekannte Helldown-TTPs (Tactics Techniques and Procedures) aus seinen Reaktionen veröffentlicht. Greenbone ist in der Lage, alle Schwachstellen zu erkennen, von denen bekannt ist, dass sie mit Helldown-Ransomware-Angriffen in Verbindung stehen, einschließlich CVE-2024-42057 in Zyxel-Produkten [1][2][3] sowie bekannter Software-Schwachstellen, die von anderen Ransomware-Bedrohungsakteuren genutzt werden, um anfänglichen Zugriff zu erlangen, Privilegien zu erweitern und sich seitlich zu hochwertigen Zielen im Netzwerk des Opfers zu bewegen.

Zusammenfassung

Von den Fortschritten in der EU-Politik bis hin zu den Erkenntnissen der CISA über ausgenutzte Schwachstellen: Die Notwendigkeit besserer Softwareentwicklungspraktiken, eines effektiven Schwachstellenmanagements und einer umfassenden Verteidigung ist offensichtlich. Die Ereignisse des Monats November, wie die Zero-Days von Palo Alto, die Needrestart-Schwachstellen von Ubuntu und die anhaltenden Herausforderungen von VMware vCenter, unterstreichen die Bedeutung einer rechtzeitigen Überwachung und des Patchens kritischer Infrastrukturen. Neue Bedrohungen wie Helldown Ransomware verstärken die Notwendigkeit proaktiver Verteidigungsstrategien. Greenbone unterstützt Unternehmen auch weiterhin, indem es kritische Schwachstellen aufspürt, verwertbare Erkenntnisse liefert und sich für einen sicherheitsorientierten Ansatz mit grundlegenden Best Practices für die IT-Sicherheit einsetzt.

In Krankenhäusern, Arztpraxen, Labors und beim Konsumenten finden sich für Angreifer attraktive Gesundheitsdaten. Der aktuelle Sicherheitsbericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zeigt, dass es Angreifer immer attraktiver finden, diese abzuschöpfen.

Seit mehreren Jahren verpflichten die „Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit“ (NIS) und die KRITIS-Gesetzgebungen Institutionen in elf Sektoren dazu, stärkere und präzisere Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden – inklusive Meldepflichten, Risikoanalysen und Resilienz-Pläne. Das zeigt im Gesundheitssektor bereits Wirkung: Laut einer aktuellen BSI-Studie landet Healthcare im Jahr 2024 auf Platz zwei bei der Anzahl gemeldeter Datenlecks. Spätestens jetzt ist auch hier Zeit zum Handeln.

Jeder fünfte Vorfall kommt aus dem Healthcare-Sektor

Von den 726 im letzten Jahr beim BSI gemeldeten Vorfällen stammen gut ein Viertel aus dem Transport- und Verkehrssektor, über 19,5 % aber bereits aus der Gesundheitsbranche. Knapp dahinter: Energie (18,8 %) und Finanz- und Versicherungswesen mit 16,5 %. Die Bedrohungslage ist hoch, erst recht in Krankenhäusern und Einrichtungen des Healthcare-Sektors – auch wenn die Meldezahlen mit Vorsicht zu genießen sind. Ob beispielsweise Banken eine ebenso hohe Motivation bei der Meldung von Einbrüchen haben wie Krankenhäuser, erscheint da fraglich.

Dass Gesundheitsdaten im BSI-Report nur auf Platz acht der geleakten Daten landen, darf von der Gefährdung dagegen nicht ablenken. Zum einen sind dort die geleakten Daten der Statistik anhand der Häufigkeit sortiert, und fast alle häufiger geleakten Informationen kommen auch in anderen Kontexten vor (ausgenommen vielleicht die Sozialversicherungsnummer). Doch Bezahldaten, Namen und Adressen sind Daten, die für Angreifer prinzipiell viel attraktiver sein dürften, als die „nackten“ Gesundheitsdaten es sind.

Vorschriften des KRITIS-Dachgesetz

Derweil hat das Kabinett kurz vor Ende der Ampelkoalition noch das KRITIS-Dachgesetz auf den Weg gebracht. Anfang November einigte man sich auf die Details des Gesetzes, das als analoges Komplementär zu NIS2 eine Art schützendes Dach über verschiedene Sektoren spannen soll. Wann der Bundestag das Gesetz noch verabschiedet, ist derweil nicht klar.

Auch der Gesundheitssektor muss ein betriebliches Resilienzmanagement einführen, und dazu gehören die Einrichtung eines betrieblichen Risiko- und Krisenmanagements, die Durchführung von Risikoanalysen und -bewertungen, die Erstellung von Resilienzplänen und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen (technisch, personell und organisatorisch) – alles gemessen und organsiert mit Hilfe von „Business Continuity Management“-Systemen (BCMS) und „Information Security Management“-Systemen (ISMS).

Gemessen werden BCMS und ISMS anhand von Reifegraden (von 1 bis 5; je höher, desto besser). Im angesprochenen BSI-Report zeigt sich deren Implementierung noch durchwachsen. Institutionen des Gesundheitswesens liegen im Mittelfeld. Die meisten haben ISMS und BCMS implementiert, aber nur wenige prüfen sie regelmäßig auf Effektivität oder verbessern sie.

Bei den vorgeschriebenen Systemen zur Angriffserkennung haben die meisten Akteure bereits mit der Umsetzung begonnen und die Muss-Bedingungen umgesetzt, nur ein kleiner Teil jedoch hat auch die Soll-Anforderungen etabliert. Einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess haben hier nur die wenigsten.

Besondere Bedrohungen im Gesundheitssektor

Auch für Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Institutionen gelten die gleichen Regeln und Erfahrungen: Das IT-Sicherheitsmagazin CSO online berichtet von 81 % mehr Ransomware-Angriffen in den letzten Jahren, wobei über 91 Prozent der „Malware-bezogenen Sicherheitsverletzungen“ 2024 mit Ransomware zu tun hatten. Dagegen, so CSO, schützen nur „Multi-Faktor-Authentifizierung und Erkennungs- und Reaktionstechnologien“, wie sie Greenbone mit seinem Schwachstellenmanagement anbietet. Davor sind auch Clouds nicht gefeit: 53 % der Administratoren im Gesundheitswesen geben gegenüber CSO an, „im letzten Jahr einen Cloud-bezogenen Datenverstoß erlebt“ zu haben. Zudem richten Angreifer ihren Fokus zunehmend auf Webseiten, Bot-Netze, Phishing-Aktivitäten und die wachsende Anzahl anfälliger IoT-Geräte, sowohl im Consumer-Bereich als auch an der Netzwerk-Peripherie (Edge).

Auch wenn die Bundesregierung es wohl nicht geschafft hat, die notwendigen Umsetzungen der NIS2-Richtlinie fristgerecht auf den Weg zu bringen, sollten Unternehmen und Behörden nicht nachlassen. NIS2 kommt, zwar nicht wie geplant noch im Oktober, sondern erst im Frühjahr 2025, doch die Kerninhalte bleiben gleich. Ganz unabhängig vom schlussendlichen Termin gehört professionelles Schwachstellenmanagement wie das von Greenbone zwingend dazu.

Eigentlich hatten alle von NIS2 betroffenen Unternehmen und Organisationen schon acht Jahre Zeit, um sich einzuarbeiten und angemessene Maßnahmen zu treffen. Wer seine Hausaufgaben gemacht hat, wird bemerkt haben: Zwar kommt da viel Arbeit auf Firmen zu, vor allem auf Betreiber kritischer Infrastrukturen, aber das meiste ist doch überaus klar und wohldefiniert. Aber dass die NIS2-Umsetzung und -Einführung dennoch nicht immer einfach ist, zeigt derzeit der Deutsche Bundestag exemplarisch.

Acht Jahre verstrichen, Startschuss verpasst

Theoretisch wäre Ende Oktober der Startschuss für das NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) gefallen, doch aus dem von der EU auch für Deutschland verordneten Termin vom 17.10.2024 wird nichts. Die Referentenentwürfe von 2023 und 2024 fanden keine Mehrheit, selbst das Innenministerium ist skeptisch und „rechnet nicht mit einer fristgerechten Einführung der NIS2-Richtlinie“. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschlands) hervor. „Wann die NIS2-Richtlinie kommt, die für den 17. Oktober 2024 geplant war, ist offenbar völlig unklar. In der Antwort des Innenministeriums heißt es lediglich, dass bei einem zügigen parlamentarischen Verfahren ein Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2025 möglich sei.“

NIS2-Studie: Unternehmen akzeptieren die Vorschriften

Dabei ergibt NIS2 durchaus Sinn und trifft auf hohe Akzeptanz, vor allem in sicherheitsrelevanten Branchen und Firmen, auch wenn diese selbst zugeben müssen, noch nicht perfekt vorbereitet zu sein. 38 Prozent halten NIS2 für überfällig, 67 Prozent gehen davon aus, dass Cyberattacken weiter zunehmen werden, und 84 Prozent wissen: Das Budget wird steigen. 34 Prozent der Unternehmen werden zukünftig in Schwachstellenmanagement investieren. Diese Zahlen stammen aus einer aktuellen, umfangreichen Studie von techconsult im Auftrag von Plusnet, die auch den Sinn und Zweck von NIS2 zusammenfasst: „Unternehmen und Organisationen werden angewiesen, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen und angemessene Schutzmechanismen gegen Cyberangriffe einzurichten. Eine erhöhte Transparenz und Reaktionsfähigkeit sollen dazu beitragen, Bedrohungen schneller zu identifizieren und einzudämmen.“

Top-Investitionsfelder von Unternehmen im Bereich Cybersicherheit: Sicherheits­schulungen (45 %), ISO-Zertifikate (44 %), Awareness-Trainings (42 %), sichere Kommunikation, EDR, SIEM, KI-Lösungen, automatisierte Schwachstellenscans (je 34 %).

Quelle: „NIS2 Readiness in deutschen Unternehmen“ techconsult GmbH/ Plusnet, 2024

Unternehmen und Organisationen werden so verpflichtet, Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24-Stunden-Fristen zu melden. KRITIS-Betreiber setzen schon lange auf Systeme zur Angriffserkennung. Vor allem die schon von NIS1 betroffenen Unternehmen (55 %) setzen auf modernste Formen der Cyberabwehr – gegenüber Firmen, die durch NIS2 neu hinzukommen (44 %). Nachlassen sollten CISOs dennoch nicht, es gibt noch viel zu tun: Die von NIS1 betroffenen Unternehmen rangieren laut Studie, auch um zehn Prozent höher als die erweiterten NIS2-Sektoren, „unter anderem bei der Intrusion Detection & Prevention und automatisierten Schwachstellen-Scans“.

51 Prozent aller befragten Unternehmen und Organisationen verwenden SIEM-Lösungen (Security Information and Event Management), um Bedrohungen, Muster und Anomalien in großen Datenmengen frühzeitig zu identifizieren und Sicherheitsvorfälle zu verhindern.

„Diese Fähigkeit ist in Zeiten, in denen Cyberangriffe immer raffinierter werden, besonders wertvoll“, schreiben die Autoren der Studie. Dazu kommen Systemmonitoring, Logging und Reporting sowie Data Loss Prevention.

Neun von zehn Unternehmen wollen mehr in Sicherheit investieren

84 Prozent der Unternehmen und Organisationen werden ihr Security-Budget erhöhen, im Durchschnitt um zehn Prozent, größere Unternehmen sogar bis zu zwölf Prozent. Erst 29 Prozent haben Sicherheitsmaßnahmen voll umgesetzt, weitere 32 Prozent teilweise. Hauptgründe dafür sind der Fachkräftemangel, mangelndes Bewusstsein (Awareness) bei den eigenen Mitarbeitern, aber auch der Zeitplan, also die gebotene Eile.

Gleichwohl betrachten die Firmen die anstehende Umsetzung der NIS2-Richtlinie nicht nur als Kostenfaktor und Belastung, sondern auch als Chance, „die eigene Cyberresilienz zu stärken, Geschäftsprozesse zu optimieren und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu gewinnen“.

Kontrastprogramm: Verzögerungen in der Politik

Wer aber die jüngsten Debatten in der Politik und die Analysen von Institutionen wie dem Bundesrechnungshof und Manuel Atug (Sprecher der AG KRITIS) verfolgt, der bekommt schnell den Eindruck, dass auf staatlicher Seite gerade Vertrauen verspielt wird. Sogar der Bundesrechnungshof kritisiert die geplanten Ausnahmen von der NIS2-Regelung für Behörden. Er fordere daher, so das Nachrichtenmagazin heise, den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. „Ausnahmen von den zentralen Vorgaben zur Informations- und Cybersicherheit sollten begrenzt werden und die Koordinatorin oder der Koordinator für Informationssicherheit sollte angemessene Aufgaben und Befugnisse erhalten, so zwei Kernforderungen. Auch seien die Bedarfe der Bundesbehörden an zusätzlichen Haushaltsmitteln kritisch zu hinterfragen.“

Trotz aller Streitpunkte winkt der Bundesrat Ende September eine Vorlage einfach durch, in „einer Minute und einer Sekunde“, wie Atug süffisant bemerkt. Wirkungslos ist das jedoch nicht, beispielsweise im Gesundheitswesen. Da könnten „künftig große Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren Betreiber kritischer Anlagen werden“. Aber auch andere große ambulante Einrichtungen, umsatzstarke Praxen aus der Radiologie und Nuklearmedizin, Nephrologie oder Laboratoriumsmedizin könnten so als wichtige Einrichtungen relevant werden und unter die NIS2-Regeln fallen.

Verbrannte Erde, verlorene Zeit?

Es macht es nicht leichter, dass für Krankenhäuser auch noch besondere Übergangsfristen gelten. § 108 SGB V schreibt hier fünf Jahre vor, nun hat man eine entsprechend verlängerte Übergangsfrist auch für die wichtigen Einrichtungen gefordert. „Erste Nachweise kommen damit erst frühestens 2030“, zeigt sich Atug enttäuscht. Seine Kritik: „Sowohl die Bundesländer als auch das Gesundheitswesen sollen Cybersicherheit nur nach dem Minimalprinzip angehen, was der aktuellen Bedrohungslage als auch dem Lagebild Gesundheit absolut nicht gerecht wird.“ Die vielen Ausnahmen und das Verschweigen bekannter Defizite drohen hier, einen Flickenteppich von Ausnahmen zu schaffen, der niemandem helfe.

Warum Unternehmen jetzt investieren müssen

Die Studie von Plusnet zeigt klar: Das Bewusstsein in betroffenen Betrieben ist da, die Investitionsbereitschaft ebenso. Der Bundesrechnungshof und die AG KRITIS haben nachhaltig und laut bekundet, wie wichtig aktives Handeln jetzt ist – und ebenso laut ihrer Enttäuschung Ausdruck verliehen, dass gerade die Politik da nicht handelt, zumindest nicht angemessen. Unternehmen und Organisationen hingegen sind keineswegs die Hände gebunden: Was kommt, ist klar, auch hier im Greenbone Blog haben wir immer wieder darauf hingewiesen.

Spätestens nächstes Jahr werden viele Aspekte der IT-Security neu aufgerollt, und Schwachstellenmanagement wie Greenbones Enterprise Produkte spielen dabei eine wichtige Rolle.

NIS2 Umsetzung gezielt auf den Weg bringen!

Die Deadline für die Umsetzung von NIS2 rückt näher – zum 17.10.2024 sollen verschärfte Cybersicherheitsmaßnahmen in Deutschland über das NIS2 Umsetzungsgesetz ins Recht überführt werden. Dieses liegt bisher als Gesetzesentwurf vor, welcher sich an der EU Richtlinie 2022/2555 orientiert. Diese Richtlinie haben wir für Sie unter die Lupe genommen, um Ihnen in diesem kurzen Video die wichtigsten Anhaltspunkte und Wegweiser für das Inkrafttreten von NIS2 an die Hand zu geben. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, welche Maßnahmen Sie unbedingt ergreifen sollten, welche Themengebiete der Cybersicherheit Sie besonders bedenken müssen, wen Sie diesbezüglich konsultieren können und welche Konsequenzen die Nichteinhaltung hat, erfahren sie in diesem Video.

Vorschaubild zum Video ‚Was Sie zu NIS2 wissen müssen‘ mit europäischem Sternenkreis und NIS2-Schriftzug – leitet zu YouTube weiter

Informieren sie sich über den Cyber Resilience Act, welcher ein solides Regelwerk bietet, um die Widerstandskraft Ihres Unternehmens gegen Cyberangriffe zu stärken. Die ENISA Common Criteria werden Ihnen helfen, die Sicherheit Ihrer IT-Produkte und Systeme zu bewerten und bereits in der Entwicklung einen risikominimierenden Ansatz zu fahren. Priorisieren Sie außerdem die Einführung eines Informationsmanagementssystems, beispielsweise durch die Umsetzung der ISO 27001 Zertifizierung für Ihr Unternehmen. Lassen Sie sich diesbezüglich zum Thema IT-Grundschutz von entsprechenden, vom BSI empfohlenen Fachkräften beraten.

Neben dem BSI als Anlaufstelle für Anliegen bzgl. NIS2 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bieten zertifizierte Lösungen für Schwachstellenmanagement und Penetration Testing. Durch einen proaktiven Ansatz können Sie Sicherheitslücken in Ihren Systemen frühzeitig erkennen und absichern, bevor sie für einen Angriff genutzt werden können. Unsere Schwachstellenmanagementlösung sucht Ihr System automatisch nach kritischen Punkten ab und erstattet Ihnen regelmäßig Bericht. Beim Penetration Testing versucht ein menschlicher Tester in Ihr System einzudringen, um Ihnen die finale Gewissheit über die Angriffsfläche Ihrer Systeme zu verschaffen. 

Auch sollten Sie es sich zur Gewohnheit machen, durch regelmäßige Schulungen zum Thema Cybersecurity auf dem neuesten Stand zu bleiben und einen regen Austausch mit anderen NIS2 Unternehmen zu etablieren. Nur so führt NIS2 am effizientesten zu einem nachhaltig erhöhten Cybersicherheitsniveau in Europa.

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Der Winter naht: Der Leitspruch des Hauses Stark aus der Serie „Game of Thrones“ deutet auf das Heraufziehen eines nicht näher definierten Unheils hin. Ist NIS2 eine Walze aus Eis und Feuer, die die gesamte europäische IT-Landschaft unter sich begräbt und vor der sich nur retten kann, wer eines der zahllosen Webinare besucht und alle Ratschläge befolgt?

NIS2 als solches ist lediglich eine Richtlinie, die von der EU erlassen wurde. Sie soll die vielleicht noch nicht optimale IT-Sicherheit von Betreibern wichtiger und kritischer Infrastrukturen sicherstellen und die Cyberresilienz erhöhen. Auf Basis dieser Richtlinie sind nun die Mitgliedsländer aufgerufen, ein entsprechendes Gesetz zu schaffen, das diese Richtlinie in nationales Recht umsetzt.

Was soll geschützt werden?

Bereits 2016 wurde die NIS-Richtlinie durch die EU eingeführt, um für die Gesellschaft relevante Branchen und Dienstleister vor Angriffen in der Cybersphäre zu schützen. Diese Regelung enthält verbindliche Vorgaben zum Schutz von IT-Strukturen in Unternehmen, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) tätig sind. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die eine unverzichtbare Rolle innerhalb der Gesellschaft spielen, weil sie in Bereichen wie Gesundheitsdiensten, Energieversorgung und Transport tätig sind. Bereiche also, in denen vorsätzlich herbeigeführte Störungen oder Ausfälle zu katastrophalen Zuständen führen können – wessen Haushalt gerüstet ist, einen mehrtägigen Stromausfall mit allen Konsequenzen zu überstehen, der möge die Hand heben…

Angesichts der weiter voranschreitenden Digitalisierung musste die EU eine Nachfolgeregelung (NIS2) schaffen, die zum einen strengere Anforderungen an die Informationssicherheit stellt, zum anderen aber auch einen größeren Kreis an Unternehmen erfasst, die für die Gesellschaft „wichtig“ oder „besonders wichtig“ sind. Diese Unternehmen werden nun in die Pflicht genommen, gewisse Standards in der Informationssicherheit zu erfüllen.

Obwohl die NIS2-Richtlinie bereits im Dezember 2022 verabschiedet wurde, haben die Mitgliedsländer bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, ein entsprechendes Umsetzungsgesetz zu verabschieden. Deutschland wird es bis dahin wohl nicht schaffen. Trotzdem gibt es keinen Grund, sich zurückzulehnen. Das NIS2UmsuCG wird kommen, und mit ihm erhöhte Anforderungen an die IT-Sicherheit vieler Unternehmen und Institutionen.

Wer muss jetzt handeln?

Betroffen sind Unternehmen aus vier Gruppen. Einmal sind das die besonders wichtigen Einrichtungen mit 250 oder mehr Mitarbeitern oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz und einer Bilanzsumme ab 43 Millionen Euro. Ein Unternehmen, das diese Kriterien erfüllt und in einem der Sektoren Energie, Transport/ Verkehr, Finanzen/ Versicherungen, Gesundheit, Wasser/ Abwasser, IT und TK oder Weltraum tätig ist, gilt als besonders wichtig.

Daneben gibt es die wichtigen Einrichtungen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Umsatz und einer Bilanzsumme von 10 Millionen Euro. Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien und ist es in einem der Sektoren Post/ Kurier, Chemie, Forschung, verarbeitendes Gewerbe (Medizin/ Diagnostika, DV, Elektro, Optik, Maschinenbau, Kfz/ Teile, Fahrzeugbau), digitale Dienste (Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke), Lebensmittel (Großhandel, Produktion, Verarbeitung) oder Entsorgung (Abfallwirtschaft) tätig, so gilt es als wichtig.

Neben besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen gibt es die kritischen Anlagen, die weiterhin durch die KRITIS-Methodik definiert werden. Zusätzlich werden auch Bundeseinrichtungen reguliert.

Was ist zu tun?

Konkret bedeutet das, dass alle betroffenen Unternehmen und Institutionen, ganz gleich ob „besonders wichtig“ oder „wichtig“, eine Reihe von Auflagen und Pflichten zu erfüllen haben, die wenig Interpretationsspielraum lassen und daher strikt zu beachten sind. Auf folgenden Gebieten muss gehandelt werden:

Risikomanagement

Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, ein umfassendes Risikomanagement einzuführen. Dazu gehören neben einer Zugangskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung und Single Sign-On (SSO) auch Training und Incident Management sowie ein ISMS und Risikoanalysen. Darunter fallen auch das Schwachstellenmanagement und die Anwendung von Schwachstellen- und Compliance-Scans.

Meldepflichten

Für alle Unternehmen besteht eine Meldepflicht für „erhebliche Sicherheitsvorfälle“: Diese müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden der Meldestelle des BSI berichtet werden. Weitere Updates haben innerhalb von 72 Stunden und 30 Tagen zu erfolgen.

Registrierung

Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Betroffenheit von der NIS2-Gesetzgebung selbst festzustellen und sich innerhalb einer Frist von drei Monaten selbst zu registrieren. Wichtig: Niemand sagt einem Unternehmen, dass es unter die NIS2-Regelung fällt und sich registrieren muss. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei den einzelnen Unternehmen und deren Geschäftsführern.

Nachweise

Es reicht nicht aus, die vorgegebenen Vorkehrungen lediglich zu treffen, sondern es müssen auch entsprechende Nachweise erbracht werden. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen werden stichprobenartig durch das BSI kontrolliert werden, wobei entsprechende Dokumentationen vorgelegt werden müssen. KRITIS-Einrichtungen werden turnusmäßig alle drei Jahre überprüft.

Informationspflichten

Sicherheitsvorfälle unter den Teppich zu kehren, ist zukünftig nicht mehr möglich. Das BSI erhält eine Weisungsbefugnis zur Unterrichtung von Kunden über Sicherheitsvorfälle. Ebenso erhält das BSI eine Weisungsbefugnis über die Unterrichtung der Öffentlichkeit von Sicherheitsvorfällen.

Governance

Geschäftsführer werden verpflichtet, Maßnahmen zum Risikomanagement zu billigen. Ebenso werden Schulungen zum Thema Pflicht. Besonders gravierend: Geschäftsführer haften persönlich mit ihrem Privatvermögen bei Pflichtverletzungen.

Sanktionen

In der Vergangenheit war es gelegentlich so, dass Unternehmen lieber die diffuse Möglichkeit eines Bußgeldes in Kauf nahmen als konkrete Investitionen in Cybersicherheitsmaßnahmen zu tätigen, da das Bußgeld im Verhältnis durchaus annehmbar erschien. NIS2 wirkt dem nun durch neue Tatbestände und teils drastisch erhöhte Bußgelder entgegen. Verschärft wird das nochmal durch die persönliche Haftung von Geschäftsführern.

Wie man sieht, ist das zu erwartende NIS2-Umsetzungsgesetz ein komplexes Gebilde, welches sich auf eine Vielzahl von Bereichen erstreckt und dessen Anforderungen in den seltensten Fällen mit einer einzigen Lösung abgedeckt werden können.

Welche Maßnahmen sind möglichst bald zu treffen?

Scannen Sie Ihre IT-Systeme kontinuierlich auf Schwachstellen. Sicherheitslücken werden damit schnellstmöglich aufgedeckt, priorisiert und dokumentiert. Dank regelmäßiger Scans und ausführlicher Berichte schaffen sie die Grundlage zur Dokumentation der Entwicklung der Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur. Gleichzeitig erfüllen Sie damit Ihre Nachweispflichten und sind im Fall einer Prüfung bestens gewappnet.

Experten können auf Wunsch den kompletten Betrieb des Schwachstellenmanagements in Ihrem Unternehmen übernehmen. Dazu gehören auch Leistungen, wie Web-Application Pentesting, bei dem gezielt Schwachstellen in Webanwendungen aufgedeckt werden. Damit decken Sie einen wichtigen Bereich im NIS2-Anforderungskatalog, und erfüllen die Anforderungen des § 30 (Risikomanagementmaßnahmen).

Fazit

Es gibt es nicht die eine, alles umfassende Maßnahme, mit der Sie sofort rundum NIS2-konform sind. Vielmehr ist eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, die zusammengenommen eine gute Basis ergeben. Ein Bestandteil davon ist Schwachstellenmanagement mit Greenbone. Wenn Sie das im Hinterkopf behalten und rechtzeitig auf die richtigen Bausteine setzen, sind Sie als IT-Verantwortlicher auf der sicheren Seite. Und der Winter kann kommen.

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